Heimatschützenbund Tecklenburger Land e. V.
Schießordnung für das Königschießen und Königspokalschießen
A. Waffe
1.1 Zugelassen sind Waffen, die der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes entsprechen (Regeln 1.40 Sportgewehre der SpO des DSB.) Der Vorderschaft muss in seiner gesamten Länge eine ebene Auflagefläche ohne Auskehlungen / Aussparrungen und / oder Anschläge haben. Ein handelsüblicher Handstopp ( max. 30 mm ) ist zulässig.
1.2 Der Abzug ist beliebig. Stecher und Rückstecher sind erlaubt.
B. Schäftung
2.1 Die Schäftung muss im wesentlichen der üblichen gebrauchsmäßigen Form entsprechen.
2.2 Das Anbringen jeglicher Kunstgriffe wie Knöpfe, Ringe, Winkel und dergleichen ist nicht gestattet.
2.3 Erlaubt ist lediglich das Anbringen des handelsüblichen und zur Gewehr- ausstattung gehörenden Handstopps unter dem Vorderschaft.
2.4 Andere, als die vorgenannten Veränderungen, Hilfsmittel oder Zusatzeinrichtungen mit Ausnahme der Hakenkappe sind nicht erlaubt.
C. Visierung
3.1 Beliebige Visierung, bestehend aus zwei Zielmitteln (Visier und Korn oder Diopter und Korn). Die Benutzung eines optischen Zielhilfsmittels bis max. 1,5-facher Vergrößerung ist gestattet. Bei Verwendung einer optischen Hilfe darf diese entweder im Diopter oder im Korntunnel untergebracht werden.
3.2 Das Tragen einer Schießbrille zur Korrektur eines anhaftenden Sehfehlers gilt nicht als Verwendung eines Zielhilfsmittels.
D. Munition
4.1 Randfeuerpatronen im Kaliber 5,6 mm (.22 l.f.B.) mit Weich-metallgeschossen. Eigene Munition, die diesen Anforderungen entspricht, kann verwendet werden.
E. Anschlagsart
5.1 Stehend aufgelegt. Beide Hände dürfen das Gewehr nur vor der Auflage berühren, ohne dabei die Auflage selbst zu berühren. Das Gewehr darf seitlich nicht anliegen. Der Handstopp kann als Anschlag benutzt werden.
F. Mannschaft
6.1 Jeder Mitgliedsverein kann eine Mannschaft zur Teilnahme melden.
6.2 Der Mitgliedsverein, der den amtierenden Heimatschützenkönig stellt, nimmt außer Konkurrenz am Königschießen teil. Er eröffnet das Schießen.
6.3 Für das Königschießen besteht die Mannschaft aus 4 Schützen. 6 Schützen eines Vereins können sich einschießen. In der Vereinsmannschaft dürfen männliche und weibliche Schützen starten, die am Schießtage das 18. Lebensjahr vollendet haben.
6.4 Beim Königspokalschießen besteht die Mannschaft aus 5 Schützen, von denen die 4 besten die Wertung kommen. Die Anzahl der Schützen, die sich einschießen können, ist beliebig. Die Schützen der Mannschaft sind dem Schreiber vor Abgabe der Wertungsschüsse zu melden. An dem Königspokalschießen können männliche Schützen ab 16 Jahre sowie weibliche Schützen teilnehmen.
G. Schusszahl
7.1 Beim Königschießen und Königspokalschießen hat jeder Schütze einer Mannschaft 5 Wertungsschüsse abzugeben. Zwischen den einzelnen Wertungsschüssen sind Probeschüsse nicht erlaubt.
7.2 Bei nicht elektronischen Anlagen sind auf jeder Scheibe höchstens 400 Schuss abzugeben. Die Anordnung eines vorherigen Wechselns der Scheibe steht im Ermessen der Schießaufsicht.
H. Schusszeit und Probeschüsse
8.1 Beim Königschießen und Königspokalschießen hat jede Mannschaft Probeschüsse in unbegrenztem Umfang zur Verfügung.
8.2 Die Schusszeit für die Probe- und Wertungsschüsse einer Mannschaft beträgt 60 Minuten.
8.3 Mannschaften, die mehr als 65 Minuten benötigen, sind von der Schießleistung zu disqualifizieren. Die Einhaltung der Schusszeit ist von der Schießaufsicht zu kontrollieren.
8.4 Der ausrichtende Verein kann, in Absprache mit dem Vorstand des Heimatschützenbundes, die Probeschüsse (nur die Probeschüsse) für einen eigenen Wettbewerb nutzen. Die Bedingungen dafür müssen im Schießstand aushängen.
I. Wertung
9.1 Beim Königschießen und Königspokalschießen wird das Ergebnis der Schützen einer Mannschaft zusammengezählt. Werden die Anzahl und Ergebnisse der Schüsse elektronisch ermittelt und angezeigt, wird mit der Zehntelwertung gewertet. Besteht zwischen mehreren Mannschaften Ringgleichheit, entscheidet die Zahl der geschossenen Zehnen, Neunen, Achten usw. Besteht dann noch Gleichheit, entscheidet die bessere Schussfolge aller Schützen, gewertet von hinten senkrecht nach vorn. Besteht nach dieser Wertung weiterhin Gleichheit zwischen mehreren Mannschaften, erfolgt ein Stechen. Die Reihenfolge des Stechens wird durch das Los bestimmt.
Beim Stechen dürfen nur die Schützen einer Mannschaft teilnehmen, die auch im ersten Durchgang die Wertschüsse abgegeben haben. Buchstabe H gilt entsprechend.
Für das Stechen wird durch den geschäftsführenden Vorstand eine besondere Startzeit festgesetzt.
9.2 Der beste Schütze der besten Mannschaft ist Heimatschützenkönig. Sind mehrere Schützen dieser Mannschaft ringgleich, so ist wie bei 9.3 zu verfahren.
9.3 Der Schütze einer Mannschaft, der 50 und mehr Ringe schießt, hat unmittelbar danach mit der gleichen Schusszahl zu stechen. Sind zwei oder mehrere Schützen ringgleich (gewertet werden die ersten 5 Schüsse), entscheidet die Zahl der geschossenen Zehnen, Neunen, Achten usw. Besteht dann noch Gleichheit, entscheidet die bessere Schussfolge. Besteht auch nach dieser Wertung noch Gleichheit, wird das Ergebnis des Stechens in gleicher Reihenfolge gewertet.
9.4 Der Mannschaftsbetreuer ist der Schießaufsicht zu melden. Er meldet der Schießaufsicht die Mannschaftsschützen. Er ist verantwortlich für die regelgerechte Verhaltensweise seiner Schützen. Wird von einem Schützen die falsche Scheibe beschossen, wird der Schuss auf der falschen Scheibe annulliert und der Schuss muss auf der richtigen Scheibe wiederholt werden.
9.5 Wenn ein elektronischer Automat während der Abgabe der Wertungsschüsse ausfällt, kann der Schütze entweder nach Behebung des Fehlers ohne Probeschüsse die noch fehlenden Wertschüsse abgeben oder nach weiteren Probeschüssen die Wertschüsse insgesamt neu abgeben.
J. Schießleiter und Schießaufsicht
10.1 Leiter des Schießens ist der Schießwart des ausrichtenden Vereins oder dessen Vertreter. Er ist dafür verantwortlich, dass das Schießen im Rahmen der sichtbar auszuhängenden Schieß- und Standordnung des Deutschen Schützenbundes durchgeführt wird. Er ist für die Sicherheit auf dem Schießstand verantwortlich.
10.2 Die Aufsichten beim Schießen werden von den Bezirken gestellt, dem der ausrichtende Verein nicht angehört. Die Schießaufsicht ist dafür verantwortlich, dass das Schießen im Rahmen dieser Schießordnung durchgeführt wird.
10.3 Bei Meinungsverschiedenheiten entscheidet die Schießaufsicht.
Die Schießordnung tritt am 15. März 2002 in Kraft.
Nr. 9.3 am 7.11.2016 geändert.